Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist bereits in Kraft getreten - inkl. daraus erwachsenden Berichtspflichten - und wirkt sich auf weite Teile der deutschen Industrie aus. Um langfristig keine Wettbewerbsnachteile zu erleiden und um Geldstrafen, Störungen in der Lieferkette und Reputationsschäden zu vermeiden, sollten sich Unternehmen deshalb unverzüglich mit dem CBAM auseinandersetzen.