Die EU will mit der EUDR sicherstellen, dass Produkte in Europa nicht zur Abholzung beitragen. Dafür müssen Unternehmen genau wissen und belegen, wo ihre Materialien herkommen, bis hin zum genauen Standort der Anbauflächen und diese Nachweise vor dem Verkauf bereitstellen. Für den Einkauf heißt das: klare Fragen an Lieferanten, saubere Datensammlung und einfach geregelte Abläufe, damit alles prüfbar ist.
Laut der Europäischen-Kommission soll die EUDR Verordnung über entwaldungsfreie Produkte sicherstellen, dass die in der EU gekauften, genutzten und konsumierten gelisteten Produkte nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung in der EU, sowie weltweit beitragen. Zugleich sollen die durch EU-Konsum und -Produktion der erfassten Rohstoffe verursachten CO₂-Emissionen um mindestens 32 Millionen Tonnen pro Jahr sinken. Die Regeln adressieren sämtliche entwaldungstreibende landwirtschaftliche Expansion innerhalb des Anwendungsbereichs sowie Walddegradation.
Die EUDR ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Haupttreiber der Entwaldung ist die Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen für Rohstoffe wie Rinder, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee und Kautschuk sowie deren abgeleitete Produkte, etwa Leder, Schokolade, Reifen oder Möbel. Operatoren und Händler, die diese Rohstoffe oder Produkte in der EU in den Verkehr bringen oder aus der EU ausführen, müssen nachweisen, dass sie nicht von kürzlich entwaldeten Flächen stammen und nicht zur Waldschädigung beigetragen haben.
Liste der betroffenen Industrien:
Die EUDR hebt die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) auf. Für Holzprodukte, die vor dem 29. Juni 2023 hergestellt wurden, gilt die EUTR jedoch bis zum 31. Dezember 2027 weiter. Für andere Produkte und für Holz, das nach dem Inkrafttreten der EUDR produziert wurde, wird die EUTR mit Beginn der Anwendung der EUDR aufgehoben.
Im Dezember 2024 wurde eine zusätzliche 12-monatige Einführungsphase beschlossen. Damit gilt die EUDR ab 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen und ab 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen.
Zur Umsetzung stellt die Kommission Leitfäden bereit (neueste Fassung April 2025, in allen Sprachen verfügbar) sowie weitere Ressourcen. Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere zuständige Behörden zur Erfüllung der aus der Verordnung entstehenden Aufgaben. Seit April 2025 hat die Kommission Vereinfachungen eingeführt, um die Umsetzung zu erleichtern. Dazu zählt u. a. eine Risikoklassifizierung von Ländern durch eine Durchführungsverordnung. Zudem lief eine Konsultation zu einem delegierten Rechtsakt, der Reichweite und Anwendung weiter vereinfachen und präzisieren soll.
Weitere Vereinfachungsmaßnahmen der Kommission:
Die Kommission betreibt eine Multi-Stakeholder-Plattform zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder, in der sich Mitgliedstaaten, ausgewählte Interessenträger (insbesondere Wirtschafts- und Branchenverbände sowie NGOs) und Drittländer über Arbeitsstände und bewährte Verfahren austauschen. Protokolle, Tagesordnungen und Unterlagen sind öffentlich zugänglich; eine Liste der Mitgliedsorganisationen ist verfügbar. Außerdem entsteht ein EU-Observatorium für Entwaldung und Walddegradation, das auf vorhandene Monitoring-Werkzeuge (u. a. Copernicus) aufbaut und frei zugängliche Karten sowie Datensätze zu Waldveränderungen und ihren Treibern bereitstellt.
Im Rahmen der Team Europe Initiative für entwaldungsfreie Wertschöpfungsketten unterstützt die EU, im Einklang mit der Global-Gateway-Strategie, Partnerländer beim Übergang zu nachhaltigen, entwaldungsfreien und legalen Agrar-Lieferketten. Die Initiative wird gemeinsam mit Mitgliedstaaten (u. a. Deutschland, Niederlande, Frankreich) umgesetzt und startet mit einem Finanzpaket von 70 Mio. €.
Das EUDR-Informationssystem gemäß Art. 33 wurde am 4. Dezember 2024 gestartet. Die Registrierung für Nutzerinnen und Nutzer ist seit November 2024 geöffnet.
Die Kommission stellt umfangreiche Publikationen bereit, u. a. FAQ, ein Myth-Buster, Factsheets (auch speziell für KMU und Kleinbauern), Leitfäden (z. B. für Unternehmen in der Kakao-Lieferkette), Listen der zuständigen Behörden, Briefing Notes sowie Unterlagen zur Folgenabschätzung und zur Evaluierung bestehender Rechtsakte.
Die EUDR macht den Einkauf deutlich daten- und nachweisgetriebener. Betroffene Waren dürfen nur noch in die EU, wenn Herkunft und Rechtmäßigkeit belegt sind, je einzelner Lieferung. Das verändert Prioritäten, Timings und die Auswahl von Lieferanten spürbar.
Sortiment & Sourcing: Kategorien mit Rind, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee, Kautschuk (inkl. Derivate) rücken in den Fokus. Herkunftsländer und Anbauregionen werden zu zentralen Auswahlkriterien.
Lieferantenbeziehungen: Lieferanten müssen präzise Herkunftsdaten (inkl. Geokoordinaten) und Nachweise liefern. Wer das nicht leisten kann, verliert an Wettbewerbsfähigkeit, es kann zu Portfolio-Wechseln kommen.
Ausschreibungen & Preise: Mehr Pflichten in RFI/RFQ führen zu längeren Vorlaufzeiten; Zusatzaufwände für Daten, Audits und Dokumentation können Preise beeinflussen.
Verträge & Verantwortung: Einkaufsverträge brauchen klare Zusagen zur Datenbereitstellung, Prüf- und Abhilferechte. Intern braucht es eindeutige Zuständigkeiten zwischen Einkauf, Qualität, Nachhaltigkeit, Legal und IT.
Risiko & Kontrollen: Länder-Benchmarking und risikobasierte Behördenprüfungen erhöhen den Druck auf belastbare Nachweise. Fehlende oder fehlerhafte Angaben gefährden Marktzugang und können Sanktionen nach sich ziehen.
Daten & Nachweise: Durchgängige Dokumentation wird Pflicht, vom Lieferanten bis zur Lieferung. Referenzen und Erklärungen müssen auffindbar und prüfbar sein (inkl. elektronischer Einreichung im EU-System).
Planung & Timing: Mehr Zeitbedarf für Datensammlung und Prüfungen wirkt auf Beschaffungszyklen, Bestellpunkte und Pufferbestände. Frühe Einbindung der Lieferanten wird zum Erfolgsfaktor.
Bevor man loslegt, sollten Einkaufsabteilungen klären: Welche Teile des Einkaufs fallen unter die EUDR und wo muss man zuerst handeln?
So geht’s einfach:
Das Ergebnis:
Eine klare, leicht verständliche Übersicht: Welche Kategorien, Länder und Lieferanten sind EUDR-kritisch, plus eine Startliste für Phase 1 (z. B. Top-10 Lieferanten/Länder), mit der man direkt in die Umsetzung gehen könnt.
Hier entscheidet sich, ob eure EUDR-Nachweise tragen: Man braucht prüffähige Herkunftsdaten bis auf Parzellenebene, sauber, vollständig und nachvollziehbar.
So setzt man den Schritt auf:
Was das für den Einkauf bedeutet:
Lieferanten ohne belastbare Geodaten verlieren an Wettbewerbsfähigkeit und Portfolio-Anpassungen können nötig werden. Ausschreibungen werden umfangreicher. Der Einkauf sollte mehr Vorlaufzeit für Antworten und Rückfragen einkalkulieren.
Ergebnis dieses Schritts:
Für jeden Lieferanten und jede Lieferung liegt ein vollständiger Datensatz mit freigegebenen Geodaten vor, die Basis für Risikobewertung, DDS und die spätere Einreichung im EU-System.
Bevor eine Ware in den EU-Markt darf, braucht es eine nachvollziehbare Bewertung pro Lieferung. Ziel ist ein Ergebnis „vernachlässigbares Risiko“, sauber begründet und dokumentiert.
Kriterien festlegen:
Bewertung anwenden:
Man kann eine Ampel oder Punkteskala (z. B. 0–100) benutzen und die Ergebnisse und Begründung je Lieferung direkt beim Datensatz dokumentieren.
Eskalation definieren:
Legt klare Schwellen fest:
Grün = vernachlässigbar → freigeben
Gelb = Nachbesserung → zusätzliche Nachweise anfordern
Rot = hoch → Audit/Quellenwechsel prüfen
Auswirkungen auf den Einkauf
Behörden prüfen risikobasiert. Sind die Daten lückenhaft oder unklar, drohen Verzögerungen und zusätzliche Kosten. Nötige Zusatzprüfungen wie Gutachten oder Audits wirken sich oft direkt auf Preise und Lieferzeiten aus. Das sollte mit in den Verhandlungen und in der Zeitplanung einkalkuliert werden.
Ergebnis dieses Schritts
Ein klar dokumentiertes Urteil je Lieferung: „vernachlässigbar“ (Freigabe) oder Übergabe an Risikominderung & Verträge für gezielte Maßnahmen.
Wenn die Prüfung mehr als ein vernachlässigbares Risiko ergibt, müsst man handeln, mit klaren Nachweisen, festen Fristen und notfalls neuen Bezugsquellen. Ziel ist, das Risiko sichtbar zu senken oder konsequent auf alternative Lieferanten umzusteigen.
Vorgehen:
Auswirkungen auf den Einkauf
Klarere Leistungsbeschreibungen und Service-Levels in den Verträgen schaffen Verbindlichkeit. Definierte Nachweisfristen machen Timings planbarer und reduzieren Überraschungen bei Terminen und Preisen.
Ergebnis
Entweder wird der Status „vernachlässigbares Risiko“ erreicht und die Lieferung dementsprechend frei gegeben, oder man ersetzt den Lieferanten und bleibt so EUDR-konform.
Jetzt kommt der Teil, der im Prüfungsfall Zeit, Nerven und Geld spart. Alle Nachweise müssen so abgelegt werden, dass sie jederzeit auffindbar und exportierbar sind. Ziel ist eine Dokumentation, die auf Knopfdruck zeigt, woher die Ware kommt, welche Prüfungen erfolgt sind und zu welcher Lieferung alles gehört.
Vorgehensweise
Auswirkung auf den Einkauf
Weniger Suchzeiten, schnellere Reaktion bei Behördenanfragen und ein deutlich geringeres Risiko für Verzögerungen oder Bußgelder.
Ergebnis dieses Schritts
Eine Single Source of Truth je Lieferung, die man bei Bedarf sofort als Paket exportieren könnt.
Bevor die Ware in den Markt darf, braucht es die digitale Erklärung zur Lieferung. Die Erklärung muss sauber ausgefüllt und rechtzeitig eingereicht werden.
DDS (Sorgfaltserklärung): Bestätigt für eine konkrete Lieferung, dass sie die EUDR erfüllt. Ohne DDS kein Inverkehrbringen/Export.
TRACES (EUDR-Informationssystem): EU-Portal, über das die DDS eingereicht wird. TRACES können per Web-Formular, CSV-Massenupload oder API eingereicht werden. Jede DDS bekommt eine Referenznummer.
So klappt die Abgabe in der Praxis:
Das hat direkte Auswirkungen auf den Einkauf: Die DDS muss vor Inverkehrbringen/Export vorliegen. Der Einkauf sollte also einen Puffer für Rückfragen einplanen und die Startfristen 30. Dezember 2025/ 30. Juni 2026 im Blick behalten.
Typische Fehler vermeiden:
Am Ende steht eine eingereichte DDS mit Referenznummer in TRACES und die Lieferung ist EUDR-ready.
Bis hierher ist klar: EUDR ist kein einzelnes Dokument, sondern ein durchgängiger Prozess je Lieferung, von Geodaten bis zur DDS. In der Praxis scheitert das schnell an E-Mail-Anhängen und Excel: Pflichtfelder fehlen, Versionen geraten durcheinander, Fristen rutschen und am Ende fehlt der Export für TRACES. Damit EUDR im Tagesgeschäft zuverlässig läuft, braucht es Workflows, die Datenqualität, Freigaben und Nachweise automatisch absichern.
Moderne Procurement-Plattformen verankern die sechs Schritte „end-to-end“:
So wird EUDR zur wiederholbaren Routine statt zum Sonderprojekt, transparent, prüffähig und skalierbar. Umgesetzt von modernen Procurement-Plattformen.
Die EUDR ist kein einmaliges Formular, sondern ein laufender Nachweisprozess je Lieferung. Wer Herkunft bis zur Parzelle belegt, Risiken transparent bewertet und die DDS sauber in TRACES einreicht, sichert Marktzugang, vermeidet Bußgelder und gewinnt echte Transparenz in der Lieferkette. Der Unterschied zwischen Stress und Routine liegt in standardisierten Workflows statt E-Mail und Excel.
Wer EUDR strukturiert angeht, kommt vom Pflichtprogramm zum Vorteil: weniger Risiko, schnellere Freigaben, bessere Daten. Unterstützen können dabei moderne Procurement-Plattformen, die die Schritte Ende-zu-Ende in bestehende Prozesse einbetten.
EU-Verordnung, die sicherstellt, dass bestimmte Rohstoffe/Produkte nur gehandelt werden, wenn sie entwaldungsfrei und legal produziert sind.
Rinder, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee, Kautschuk sowie Derivate (z. B. Lederwaren, Möbel/Baustoffe aus Holz, Schokolade, Papier/Pappe, Reifen, Gummiartikel).
Für Operatoren/Händler, die betroffene Waren in der EU in Verkehr bringen oder exportieren. Start: 30.12.2025 (mittel/groß), 30.06.2026 (Kleinst/Klein).
Keine Produktion auf Flächen, die nach dem 31.12.2020 entwaldet oder waldgeschädigt wurden.
EUDR ersetzt EUTR. Für Holzprodukte, die vor 29.06.2023 hergestellt wurden, gilt EUTR übergangsweise bis 31.12.2027.
Produkt & HS/CN-Code, Menge/Zeiträume, Geokoordinaten/Polygone der Flächen, Legalitätsnachweise (z. B. Landrechte), beteiligte Akteure.
Bis zur Parzelle der Anbau-/Erntefläche – pro einzelner Lieferung.
Ergebnis der Due-Diligence. Bewertung u. a. nach Länder-Benchmark, Schutzgebiets-Nähe, aktueller Entwaldung um die Koordinaten, Lieferkettentransparenz, Dokumentenqualität, Rechten Betroffener (FPIC).
TRACES = EU-System zur Einreichung der Sorgfaltserklärung (DDS) je Lieferung. Einreichung per Web-Formular, CSV oder API; jede DDS erhält eine Referenznummer.
Bußgelder bis 4 % des EU-Jahresumsatzes, Beschlagnahmen/Marktverbote möglich. Nachweise mind. 5 Jahre aufbewahren.